Die Mitglieder des Vorstands, außer 1. Vorsitzender, werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von fünf Jahren einzeln gewählt. Dem Vorstand gehört als 1. Vorsitzender kraft Amtes
- also nicht gewählt, jeweils der durch eine Personalverfügung des „Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr“ verfügte und durch die Mitgliederversammlung bestellte Kommandeur des
Technischen Ausbildungs-zentrums der Luftwaffe Abteilung Süd an.